Arbeitsrecht

Wir engagieren uns für die Durchsetzung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Stärkung der Rechte von Betriebräten und Personalräten. Wir helfen bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben und setzen uns für Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben ein.

Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht

  • Kompetente Interessenvertretung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte und Personalräte
  • Qualifizierte Partnerinnen und Partner für wirtschaftliche und technologische Angelegenheiten
  • Vertretung von Leitenden Angestellten und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern in rechtlichen Konflikten mit Arbeitgebern

Beratung und Vertretung

  • Wir vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht, z.B. bei Kündigungen, Befristungen und Eingruppierungen
  • Wir vertreten Sie außergerichtlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber, z.B. bei Verhandlungen über Aufhebungsverträge, der Durchsetzung von Lohnforderungen und Urlaubsansprüchen, sowie dem Schutz vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz
  • Wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei der Prüfung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen und Abmahnungen

Engagement

  • Wir veröffentlichen regelmäßig Beiträge, nicht nur in juristischen Fachzeitschriften
  • Bei unserem rechtspolitischen Engagement wirken wir in unterschiedlichen Kommissionen, Arbeitsgruppen, Gremien und Netzwerken mit
  • Durch regelmäßigen Fortbildungen und den ständigen kollegialen Austausch im Team und im bundesweiten Anwaltsnetzwerk garantieren wir ein hohes Maß an Kompetenz
  • Wir geben unser Fachwissen durch vielfältige und bundesweite ReferentInnentätigkeit weiter

An der Seite der Interessenvertretung

  • Wir beraten und vertreten Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben bzw. Dienststellen, in Unternehmen und Konzernen
  • Wir vertreten Betriebsräte und Personalräte in Beschlussverfahren vor Gericht 
  • Betriebliche, überbetriebliche sowie gesellschaftliche Rahmenbedingungen beziehen wir mit ein 
  • Wir arbeiten mit Gewerkschaften zusammen 
  • Wir bringen unsere umfangreichen Erfahrungen aus vielen Branchen in Verhandlungen zum Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen ein
  • Wir begleiten Betriebsräte und Personalräte bei Umstrukturierungen von Betrieben, Dienststellen, Unternehmen und Konzernen 
  • Wir beraten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat 

Als Beisitzerinnen und Beisitzer in Einigungsstellen sind wir in einem großen Themenspektrum tätig, z.B. zu

  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • EDV-Betriebsvereinbarungen 
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Zielvereinbarungen, Performance Management
  • Vergütungsordnungen, Entgeltgrundsätzen
  • Arbeitsschutz
  • Schutz vor Diskriminierungen und viele weiteren Themen

Schulungen

Wir schulen regelmäßig Betriebsräte zu allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts und des Individualarbeitsrechts. Sollten Sie eine Grundlagenschulung oder eine Schulung zu einem speziellen Thema für den Betriebsrat benötigen, sprechen Sie uns gern an.

Erfahrung und Erfolg

Unsere Tätigkeit wird nicht nur von unseren Mandantinnen und Mandanten positiv beurteilt:

  • Das Magazin "Stern" hat die Kanzlei Betz Rakete Dombek in der Ausgabe 21/2023 als eine der „Besten Anwaltskanzleien 2023“ im Arbeitsrecht erneut ausgezeichnet.
  • Der„Focus“ führt Anwälte unserer Kanzlei seit Jahren in der Rubrik "Die besten Arbeitsrechtsanwälte" für Berlin auf. So wurde Wolfgang Betz elf Mal in Folge in der Rubrik "Die besten Arbeitsrechtsanwälte" aufgeführt. Auch Dr. Axel Görg wurde in dieser Rubrik ausgezeichnet.
  • Im Ranking der Wirtschaftswoche-Jury für Arbeitsrechtler 2009 belegte Rechtsanwalt Betz den ersten Platz.
  • Im Rating „Deutschlands Beste Anwälte 2016“ sowie „Deutschlands Beste Anwälte 2020“ des Handelsblatts wurde Rechtsanwalt Dr. Axel Görg sowohl in der Rubrik Arbeitsrecht als auch im Gesellschaftsrecht ausgezeichnet.

Mitglied im Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht

Die in dem überörtlichen "Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht" zusammengeschlossenen Anwaltskanzleien zeichnen sich durch eine langjährige Spezialisierung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht aus. Der Schwerpunkt liegt auf der konsequenten Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Betriebs- und Personalräten.

www.anwaltsnetzwerk-arbeitsrecht.de