Vertragsrecht

Bei Verhandlungen und Rechtsstreiten übernehmen wir engagiert und kompetent Ihre Vertretung und legen Wert darauf, Verträge so zu gestalten, dass Konflikte möglichst vermieden werden. Dabei verfolgen wir stets das Ziel langwierige und teure Prozesse zu vermeiden.

Unsere Schwerpunkte im Vertragsrecht

  • Vertragsrecht (Kauf-, Werk-, Leasing und Dienstverträge)
  • Grundstücks-, Wohnungseigentums- und Bauträgerrecht
  • Teilungsversteigerung
  • Erbbaurechts-, Pacht- und Mietverträge
  • Vermögensrechtliche Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Haftungsrecht (vor allem Rechtsanwälte und andere freie Berufe)
  • Schadensersatzrecht
  • Urheber- und Verlagsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Stiftungs- und Vereinsrecht

Beratung und Vertretung

  • Wir vertreten Sie in allen Streitigkeiten vor Gericht, z.B. bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Kauf-, Werk-, oder Dienstvertrag.
  • Wir vertreten Sie außergerichtlich in Verhandlungen, beispielsweise in gesellschaftsrechtlichen Fragen, Auseinandersetzungen von Grundstückseigentümern und der Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften. In Schiedsverfahren sind wir auch als Schiedsrichter tätig.
  • Wir beraten Sie in zivilrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei der Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften, bei Unternehmenskäufen und –verkäufen sowie der Trennung von Gesellschaftern.

Engagement

  • Wir veröffentlichen regelmäßig Beiträge, nicht nur in juristischen Fachzeitschriften und Handbüchern.
  • Bei unserem rechtspolitischen Engagement wirken wir in unterschiedlichen Kommissionen, Arbeitsgruppen, Gremien und Netzwerken mit.
  • Durch regelmäßige Fortbildungen und ständigen kollegialen Austausch im Team garantieren wir ein hohes Maß an Kompetenz.

Erfahrung und Erfolg

  • Die Partnerschaft genießt bei den Gerichten hohes Ansehen. In der Beratung und Vertretung von Angehörigen der freien Berufe kommt uns unsere große Erfahrung in den Selbstverwaltungsgremien der deutschen Anwaltschaft zugute.
  • Im Rating „Deutschlands Beste Anwälte 2016“ sowie „Deutschlands Beste Anwälte 2020“ des Handelsblatts wurde Rechtsanwalt Dr. Axel Görg sowohl in der Rubrik Arbeitsrecht als auch im Gesellschaftsrecht ausgezeichnet.