Erbrecht

Wir beraten Sie bei der Abfassung von Testamenten, Erbverträgen sowie beim Abschluss von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, damit Sie auch in Notfällen, bei plötzlichen Erkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter sicher sein können, dass Konflikte möglichst vermieden werden und der Wille des Erblassers tatsächlich umgesetzt wird. Bei Verhandlungen und Rechtsstreiten übernehmen wir engagiert und kompetent Ihre Vertretung.

Unsere Schwerpunkte im Erbrecht

  • Testaments- und Erbvertragsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Erbschaftsteuer
  • Lebzeitige Vermögensübertragung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Beratung des Erben, des Pflichtteilsberechtigten und des Vermächtnisnehmers
  • Erbauseinandersetzung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Beratung und Vertretung

  • Wir vertreten Sie in allen Streitigkeiten vor Gericht, z.B. in den Verfahren der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
  • Wir vertreten Sie außergerichtlich in Verhandlungen, beispielsweise im Rahmen von Erbauseinandersetzungen und der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
  • Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei der Gestaltung und Auslegung von Testamenten oder Erbverträgen.
  • Wir helfen durch die Ausgestaltung vertraglicher Regelungen dabei, dass der Fortbestand von Unternehmen auch im Erbfall gesichert ist. Dabei achten wir auf die Übereinstimmung der letztwilligen Verfügungen mit der gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung und eventuellen ehevertraglichen Regelungen.
  • Zusätzlich zu den klassischen Erbfragen ist für viele aber auch die Vorsorge für Ausnahmesituationen wichtig: Was passiert, wenn man bestimmte Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann? Angesichts der medizinischen Möglichkeiten stellt sich für viele die Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen uneingeschränkt wünschenswert sind: In einer Patientenverfügung kann jeder seinen persönlichen Willen zum Ausdruck bringen, damit Angehörige und Ärzte in dieser Ausnahmesituation so handeln, wie Sie es sich gewünscht und verfügt haben.
  • Denkbar sind darüber hinaus auch Situationen, in denen es um erweiterte Vollmachten geht – wie beispielsweise für die Erledigung von Bankgeschäften oder den Abschluss von Verträgen. Eine Vorsorgevollmacht kann in Notfällen, bei plötzlichen Erkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter wertvolle Dienste leisten. Denn sie gibt einem vertrauten Menschen die Möglichkeit, als Vertreter zu handeln. Eine gerichtliche Betreuung durch unbekannte Dritte wird so verhindert oder eingeschränkt. Wer frühzeitig vorsorgt, weiß so im Bedarfsfall die Person seines Vertrauens an seiner Seite.

Engagement

  • Wir veröffentlichen regelmäßig Beiträge, nicht nur in juristischen Fachzeitschriften und Handbüchern.
  • Bei unserem rechtspolitischen Engagement wirken wir in unterschiedlichen Kommissionen, Arbeitsgruppen, Gremien und Netzwerken mit.
  • Durch regelmäßige Fortbildungen und ständigen kollegialen Austausch im Team garantieren wir ein hohes Maß an Kompetenz.

Erfahrung und Erfolg

  • Die Partnerschaft genießt bei den Gerichten hohes Ansehen. In der Beratung und Vertretung von Angehörigen der freien Berufe kommt uns unsere große Erfahrung in den Selbstverwaltungsgremien der deutschen Anwaltschaft zugute.
  • Unsere Kanzlei wurde von der Zeitschrift Capital 2020, 2021, 2022 und 2023 als "Top-Kanzlei im Erbrecht" benannt.
  • Dr. Marcus Mollnau wird vom Focus seit 2017 in der Rubrik "Die besten Erbrechtsanwälte" genannt (2021, 2020, 2019, 2018, 2017).