In unserer Kanzlei steht Ihnen ein erfahrenes Team zur Verfügung, so dass wir Eheverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Testamente und sonstige Urkunden schnell entwerfen, beurkunden und abwickeln können. Als Notare sind wir zur unparteiischen Betreuung der Beteiligten verpflichtet. Daher können wir für Sie in Angelegenheiten, in denen wir Sie bereits anwaltlich vertreten oder beraten haben, nicht als Notare tätig werden.
In bestimmten Verfahren im Gesellschafts- und Vereinsrecht ist eine Online-Beurkundung möglich. Welche Verfahren dies konkret betrifft, finden Sie hier: https://online.notar.de/angebotsuebersicht. Bitte beachten Sie, dass dafür ein Personalausweis mit eID-Funktion bzw. eine eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und die Ausweis-PIN erforderlich ist. Bei Personalausweisen, die vor dem 02.08.2021 ausgestellt wurden, benötigen Sie zusätzlich einen Reisepass. Fragen zum konkreten Verfahren erläutert die Bundesnotarkammer auf folgender Seite: https://online.notar.de/hilfe-faq/allgemeines/offizielles-portal-fuer-online-notartermine. Sie können natürlich auch uns gerne ansprechen.
Rechtsanwälte & Notare
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