Modernisierung des GmbH-Rechts

Am 01.11.2008 ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes in Kraft getreten. Die Gründung und die normalen Abläufe einer GmbH werden erleichtert. Für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer gibt es ein Musterprotokoll. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden - bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich.

Durch die zwingend vorgeschriebene elektronische Anmeldung durch den Notar zum Handelsregister werden die Eintragungsvorgänge erheblich beschleunigt, so dass die Eintragung einer GmbH meist innerhalb weniger Tage erfolgt.