Erbrecht

Dr. Bernhard Dombek
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Partner

Sekretariat: Frau Haase (030/26 49 47 - 21)

Schwerpunkte

  • Testaments- und Erbvertragsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Erbschaftsteuer
  • Lebzeitige Vermögensübertragung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Beratung des Erben, des Pflichtteilsberechtigten und des Vermächtnisnehmers
  • Erbauseinandersetzung

Auch bei der Beratung unserer Mandanten im Erbrecht ist unser vorrangiges Ziel, Testamente und Erbverträge so zu gestalten, dass Konflikte möglichst vermieden werden. Auch bei Erbauseinandersetzungen und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen versuchen wir, langwierige und teure Prozesse zu vermeiden.

Sie fragen – wir antworten

  • Wann ist ein – notariell beurkundetes – Testament sinnvoll, wann ein gemeinschaftliches Testament, wann ein Erbvertrag?
  • Kann ich Pflichtteilsansprüche mindern? Welche Möglichkeiten hierfür gibt es?
  • Wie kann ich meinen Pflichtteilsanspruch am Besten durchsetzen?
  • Wann ist es sinnvoll, Teile des Vermögens bereits zu Lebzeiten auf den zukünftigen Erben zu übertragen?
  • Gibt es erbrechtliche Gestaltungen, die die Erbschaftsteuer möglichst gering halten?